Debatte: Ist Urlaub in der Elternzeit in Ordnung?

Urlaub auf Staatskosten oder perfekte Zeitnutzung? Die Meinung über frischgebackene Eltern, die vom Elterngeld in den Urlaub fahren gehen weit auseinander. Zum zehnjährigen Jubiläum der staatlichen Unterstützung von Eltern hatte die Süddeutsche Zeitung einen Kommentar zum Thema veröffentlicht.

Die Autorin Kerstin Lottritz hatte beobachtet wie in ihrem Bekanntenkreis zunehmend Familienurlaub vom Elterngeld gemacht wurde. Und zwar vornehmlich in der Zeit, in der auch der Vater zu Hause bleibt. In dem Kommentar machte sie ihrem Ärger darüber Luft.

Die Rahmenbedingungen des Elterngeldes

Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt. Die Zahlung verlängert sich auf 14 Monate, wenn beide Elternteile sich die Zeit aufteilen.

Das Elterngeld beträgt in der Regel etwa zwei Drittel des Nettogehalts, maximal jedoch 1800 Euro. In Anbetracht dessen, was ein Kind vor allem in den ersten Monaten kostet, mag ein Urlaub für viele gar nicht finanzierbar zu sein. Top-Verdiener jedoch können es sich leisten.

Doch ist das Reisen in der Zeit des Elterngeldes in Ordnung? Illegal ist es nicht. Die Meinungen gehen aber auseinander. Nein, findet Kerstin Lottritz in ihrem Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“: „Wer das Elterngeld nur als staatlich gesponsertes Urlaubsgeld nutzt, ist unverschämt. Er nutzt das Sozialsystem aus und kommt seiner Verantwortung nicht nach, das Geld seinem Zweck entsprechend einzusetzen. Darüber hinaus verhält er sich unfair gegenüber dem Elternteil, der sich nach der Reise wieder alleine um das Kind kümmert.“

Kontroverse Debatte in der Kommentarspalte

Der zynische Kommentar eine Users darauf lautet: „Missbrauch des Elterngeldes für Urlaubszwecke. Da hat man ja ein ,richtiges‘ Problem ausgegraben. Mal losgelöst davon, dass ein gemeinsamer Urlaub den Zusammenhalt in der Familie fördert, bedarf die Mittelverwendung in der Familie wohl kaum einer Regulierung durch irgendjemanden.“

Auch „Die Welt“ nahm sich wenige Tage später des Themas an. Zwei Meinungen von Autoren standen sich direkt gegenüber. Pro: „Anstatt sich zu freuen, dass es jungen Familien gut geht, wird voller Neid aufgerechnet.“ Provokant lautet es sogar später im Kommentar von Kathrin Spoerr: „Mal ’ne Frage: Was wäre dann gerecht? Urlaubsverbot für Elterngeldbezieher? Was wäre zweckentsprechend? Dass alle Eltern mit vollen Windeln, Babygeschrei und grauen Tapeten zu Hause hocken?“

Wo ist das Elterngeld am besten angelegt?

Etwas versöhnlicher formuliert es dann die Gegenseite. „In erster Linie dient das Elterngeld also dazu, jungen Familien den Weg in ihren neuen Alltag mit Kind zu ebnen. Was der Gesetzgeber mit dem Elterngeld aber sicher nicht beabsichtigt hat ist, dass Eltern es nutzen, um gemeinsam ausgedehnte Reisen auf Staatskosten zu machen. Genau das aber kommt gerade mehr und mehr in Mode. Wann wird man jemals wieder so frei sein!“ schreibt Sabine Menkens.

Fakt ist: Verboten, in dieser Zeit Urlaub zu machen, ist es nicht. Und wofür man sein Geld konkret ausgibt, Kleidung, Babymöbel oder eben Reisen: Das ist wohl jedem selbst überlassen. Auch welche Ausgaben man als sinnvoll erachtet und welche nicht.

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